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Dieses von der HES⁠-⁠SO angebotene Verfahren ermöglicht eine Anerkennung von Bildungsleistungen, die den verschiedenen Ausbildungseinheiten und den Kompetenzen entsprechen, welche im Rahmen des Certificate of Advanced Studies HES⁠-⁠SO Praxisausbildner/in (CAS HES⁠-⁠SO PA) entwickelt wurden.

Aufgrund der aktuellen Evolution des Ausbildungssystems für Praxisausbildnerinnen und Praxisausbildner sind derzeit keine Sessionen geplant.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Evolution der Ausbildung zum/zur Praxisausbildner/in HES-SO

Die teilweise Anerkennung von Bildungsleistungen durch die HES⁠-⁠SO:

  • ermöglicht die Eintragung des Bewerbers oder der Bewerberin als „Praxisausbildner/in mit Teilanerkennung oder ohne Anerkennung von früheren Leistungen“. Dieser Status wird für ein Jahr erteilt.
  • ermöglicht die Anmeldung zu dem in seiner/ihrer Region erteilten Lehrgang CAS HES⁠-⁠SO PA. Der/die Bewerber/in ist dafür verantwortlich, die für seine/ihre Eintragung erforderlichen Anträge zu stellen, um die Zusatzausbildung zu planen, die für die Erteilung des Zertifikats der HES⁠-⁠SO erforderlich ist. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zum CAS HES-SO PA nach Erhalt des Anerkennungsbescheids erfolgen muss und nicht vorher.
  • ist bis zum 31. Dezember des auf die Entscheidung folgenden Jahres gültig. Nach Ablauf dieser Frist wird die Entscheidung über die Teilanerkennung von Bildungsleistungen unwirksam und der Lehrgang CAS HES⁠-⁠SO PA muss vollständig absolviert werden.