Dieses von der HES-SO angebotene Verfahren ermöglicht eine Anerkennung von Bildungsleistungen, die den verschiedenen Ausbildungseinheiten und den Kompetenzen entsprechen, welche im Rahmen des Certificate of Advanced Studies HES-SO Praxisausbildner/in (CAS HES-SO PA) entwickelt wurden.
Aufgrund der aktuellen Evolution des Ausbildungssystems für Praxisausbildnerinnen und Praxisausbildner sind derzeit keine Sessionen geplant.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Evolution der Ausbildung zum/zur Praxisausbildner/in HES-SO
Die teilweise Anerkennung von Bildungsleistungen durch die HES-SO:
- ermöglicht die Eintragung des Bewerbers oder der Bewerberin als „Praxisausbildner/in mit Teilanerkennung oder ohne Anerkennung von früheren Leistungen“. Dieser Status wird für ein Jahr erteilt.
- ermöglicht die Anmeldung zu dem in seiner/ihrer Region erteilten Lehrgang CAS HES-SO PA. Der/die Bewerber/in ist dafür verantwortlich, die für seine/ihre Eintragung erforderlichen Anträge zu stellen, um die Zusatzausbildung zu planen, die für die Erteilung des Zertifikats der HES-SO erforderlich ist. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zum CAS HES-SO PA nach Erhalt des Anerkennungsbescheids erfolgen muss und nicht vorher.
- ist bis zum 31. Dezember des auf die Entscheidung folgenden Jahres gültig. Nach Ablauf dieser Frist wird die Entscheidung über die Teilanerkennung von Bildungsleistungen unwirksam und der Lehrgang CAS HES-SO PA muss vollständig absolviert werden.